Reiseziele mit Winterreifen-Pflicht

Der ADAC berichtet in einer seiner jüngsten Veröffentlichungen über die Pflicht in bestimmten Reiseländern Winterreifen aufzuziehen. Das gilt natürlich auch für die Mietwagen die Sie dort anmieten.

Ganz klar: Im eigenen Land müssen auf deutschen Straßen die Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen die entsprechenden Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen (sog. situative Winterreifenpflicht). Auch in den Alpen- und vielen weiteren Reiseländern gibt es eine Winterreifenpflicht.

Der ADAC informierte darüber, welche Reifen Autofahrer bei Schnee und Eis im Ausland aufziehen müssen. Auch für Ihren Mietwagen Österreich gilt: Keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Für Ihren Leihwagen in der Schweiz gilt: Keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Für Auto-Anmietungen in Italien können bei einzelnen Strecken bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.

Wie sieht es in Frankreich aus?: Hier ist die Benutzung von Winterreifen ("Pneus neige") bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben.

In Tschechien erwartet man, dass Sie Winterreifen zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen von Ihrem Autovermieter aufziehen lassen. Die Regelung gilt neuerdings für alle Straßen in Tschechien.

Das Reiseziel Slowenien schreibt Winterreifen zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen vor.

In Kroatien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Winterfeste Bereifung ist empfehlenswert, wenn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen und für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben wird. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.

In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Textinhalte: ADAC und eigener Redakteur

Foto: aboutpixel.de / PKWs im Schneetreiben © Rainer Sturm

Nachricht vom 3.12.2011

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